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Im
Studiengang Umweltingenieurwesen muss während des Masterstudiums im 3.
Semester ein obligatorisches Berufspraktikum von mindestens 12 Wochen
durchgeführt werden.
Die Praktikumsplätze müssen durch die Studenteninnen und Studenten eigenständig gesucht werden. Es steht ein Praktikumsstellenregister
zur Verfügung. Des Weiteren kann Ihnen die Assistenz geeignete Betriebe
nennen. Die VAW bietet für ETH-Studenten keine Praktika an.
Das Reglement zum externen Berufspraktikum findet man hier.
Die
Assistenz des VAW betreut in diesem Zusammenhang interessierte
Studentinnen und Studenten und begleitet sie vor, während und nach dem
Praktikum bis zur Anerkennung.
Hierfür sind folgende Punkte durch die Studentinnen und den Studenten zu beachten und durchzuführen.
Gehen Sie wie folgt vor::
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Vor dem Praktikum: |
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- Vorbesprechung mit der Assistenz
Falls Sie Projekt- bzw. Masterarbeiten an der VAW schreiben möchten, überlegen Sie sich frühzeitig, wie das Praktikum mit dem vorgegebenen Terminrahmen für Projekt- bzw. Masterarbeiten an der VAW zusammenpasst. |
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- Praktikumsvereinbarung ausfüllen (Vordruck) |
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- Weiteres Vorgehen mit der Assistenz abstimmen |
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- Anmeldung des Praktikums unter myStudies: 102-0003-00 P External Professional Training Dozent: Dr. Boes |
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Während des Praktikums: |
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- Erstellung eines Zwischenberichtes (Anforderungen) |
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- ggf. Probleme mit Assistenz abklären |
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Nach dem Praktikum: |
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- Erstellung des Praktikumsberichtes (Anforderungen) |
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- Abgabe des Berichtes in Papierform mit Unterschrift bei der Assistenz (Vorab per E-Mail möglich) |
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- schriftliche Praxisbestätigung seitens des Praxisbetriebes |
Bitte beachten:
Der Beginn der Masterarbeit ist erst nach Anerkennung des Berufspraktikums möglich.
Weitere Information bezüglich des Berufspraktikum sind hier zu finden.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Assistenz.
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